Die Kosten: Beratung und Vertretung durch

Spezialisten - zu üblichen Konditionen.

Trotz     unserer     hohen     Spezialisierung     übernehmen     wir     Mandate     zu     üblichen Konditionen :   In   der   Regel   rechnen   wir   die   Gebühren   -   wie   die   meisten   Anwälte   - nach   dem   Rechtsanwaltsvergütungsgesetz   (RVG)    ab.   Dies   bedeutet,   dass   sich   die Gebühren grundsätzlich nach den Streitwerten richten. Soweit Rechtsschutzversicherungen einstandspflichtig sind, übernehmen diese daher alle anfallenden Kosten. Und ohne Rechtsschutzversicherung gilt, dass die Gegenseite sämtliche Gebühren erstatten muss, wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben. Im Einzelfall können wir selbstverständlich auch eine Abrechnung über eine Pauschale oder Stundensätze anbieten. Im Ergebnis liegen damit unsere Gebühren im üblichen Bereich. Für Sie bedeutet das: Beratung und Vertretung durch Spezialisten zu üblichen Konditionen. Unsere Referenzen: Empfohlen als “Top-Anwalt” in der großen Anwaltsliste der Zeitschrift FOCUS; bekannt aus Presse und Fernsehen; Autor diverser Fachbücher; tätig als Dozent für verschiedene Seminarveranstalter; Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht Kanzleien für Immobilienrecht
Breitscheidstr. 45, 01237 Dresden
Immobilienrecht und Mietrecht Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
 Telefon Dresden: 0351 41890734
© C a r s t e n   W i l k e, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht: Immobilienrecht - Datenschutzerklärung     Mandatsbedingungen

Die Kosten: Beratung und

Vertretung durch Spezialisten - zu

üblichen Konditionen.

Trotz    unserer    hohen    Spezialisierung    übernehmen    wir Mandate   zu   üblichen   Konditionen :   In   der   Regel   rechnen wir   die   Gebühren   -   wie   die   meisten   Anwälte   -   nach   dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz       (RVG)        ab.       Dies bedeutet,   dass   sich   die   Gebühren   grundsätzlich   nach   den Streitwerten richten. Soweit Rechtsschutzversicherungen einstandspflichtig sind, übernehmen diese daher alle anfallenden Kosten. Und ohne Rechtsschutzversicherung gilt, dass die Gegenseite sämtliche Gebühren erstatten muss, wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben. Im Einzelfall können wir selbstverständlich auch eine Abrechnung über eine Pauschale oder Stundensätze anbieten. Im Ergebnis liegen damit unsere Gebühren im üblichen Bereich. Für Sie bedeutet das: Beratung und Vertretung durch Spezialisten zu üblichen Konditionen. Unsere Referenzen: Empfohlen als “Top-Anwalt” in der großen Anwaltsliste der Zeitschrift FOCUS; bekannt aus Presse und Fernsehen; Autor diverser Fachbücher; tätig als Dozent für verschiedene Seminarveranstalter; Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht.
Rechtsanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht Dresden
Breitscheidstr. 45, 01237 Dresden
Immobilienrecht und Mietrecht Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Telefon Dresden: 0351 41890734
© C a r s t e n   W i l k e, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht      &      Baurecht      -      Kooperation      für      Immobilienrecht Datenschutzerklärung Mandatsbedingungen